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Die Prüfung von den Jahresabschlüssen ist obligatorisch für die folgenden Wirtschaftseinheiten:
1. Bänke, Investitionsfonds, Pensionsfonds und Versicherungsanstalten,
2. Aktiengesellschaften (auch Kommanditgesellschaften auf Aktien), ausgenommen die Gesellschaften, die am Bilanzstichtag in einer Organisation sind,
3. Die anderen Wirtschaftseinheiten (Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaften), die in dem vorhergehenden Wirtschaftsjahr, für den die Jahresabschlüsse erstellt wurden, mindestens zwei von den folgenden Bedingungen erfüllt haben:
Wir erbringen auch andere Dienstleistungen, z.B. Wirtschaftsprüfung von EU-Beihilfe, Wirtschaftsprüfung von dem Konsolidierungspaket (das Paket von der zusätzlichen Information) und Due-Dilligence-Prüfungen.
Der Ziel der Jahresabschlussprüfungen ist die Beurteilung von dem Wirtschaftsprüfer, ob die Rechnungslegungsvorschriften dort eingehalten wurden und ob alle Hauptaspekten des Finanzergebnisses, der Einkommensverhältnisse und der finanziellen Lage der Gesellschaft soll gründlich und deutlich dargestellt wurden.
Die Wirtschaftsprüfung wird in Übereinstimmung mit dem polnischen Gesetz über das Rechnungswesen und mit nationalen und internationalen Standarden der Finanzprüfung durchgeführt. Die Wirtschaftsprüfung von EU-Beihilfe wird in Übereinstimmung mit den Richtlinien von Polnische Agentur für Unternehmensentwicklung durchgeführt.
Die Arbeit wird von der Gruppe von den erfahrenen Spezialisten, unter Aufsicht des Wirtschaftsprüfers durchgeführt.
Die Prüfung wird in solcher Weise geplant und durchgeführt, dass es eine ausreichende Sicherheit gibt, dass der Jahresabschluss keine Fehler und Versehen enthält.
Die Prüfung wird aufgrund der Stichprobe durchgeführt und umfasst auch eine Beurteilung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung der Gesellschaft, die wesentlichen Abschätzungen, die bei der Vorbereitung von dem Jahresabschluss vollzieht werden und eine allgemeine Beurteilung der Darstellung von dem Jahresabschluss.
Die Prüfung von dem Jahresabschluss wird in drei Etappen durchgeführt:
Während der Vorprüfung konzentriert sich unsere Gruppe von Spezialisten auf die folgenden Aufgaben:
In der zweiten Etappe prüfen wir, ob die durchgeführten Transaktionen in dem Jahresabschluss richtig dargestellt wurden und ob die Aktiva und Passiva in Übereinstimmung mit der Rechnungslegungspolitik geschätzt werden.
Die Prüfung umfasst die folgenden Bereichen:
Nach den Aufgaben in dem Firmensitz vorbereitet der Wirtschaftsprüfer das Fachgutachten und den Bericht aus der Prüfung. Es ist auch möglich für uns, Ihnen eine Liste von Empfehlungen, die das System von der internen Kontrolle verbessern könnten, zu übergeben.